Immer wieder musste ich im letzten Jahr Menschen
beraten, die der Meinung waren, dass sie Rundfunkgebühren nicht zahlen müssen.
Entweder hatten sie dem Internet entnommen, dass die Erhebung der
Rundfunkgebührenbeiträge verfassungswidrig sei und eine Zahlungspflicht nicht
besteht. Viele hatten die Gebührenbescheide einfach ignoriert und kamen sogar
mit Pfändungsbeschlüssen zu mir, weil die Stadt bzw. der Kreis in das Girokonto
vollstreckten.
Fast immer musste ich diese Menschen dahingehend
beraten, dass der Beitragsbescheid höchstwahrscheinlich rechtmäßig sei, sie lieber
zahlen sollten bzw. sich in Beratung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht
begeben sollte.
Obwohl ich die Ratsuchenden immer an einen
Fachanwalt für Verwaltungsrecht verwiesen hatte, musste ich feststellen, dass
viele Leute einfach nicht die Beiträge zahlten und auf die Aufforderungen /
Bescheide nicht reagierten. Es häuften sich teilweise hohe Schulden auf. Von
den Unannehmlichkeiten einer Lohn- bzw. Kontopfändung ganz zu schweigen. Daher
möchte ich auf folgenden Entscheidung hinweisen:
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren
Entscheidungen am 18.03.2016 bestätigt, dass der Rundfunkbeitrag für private
Haushalte verfassungsgemäß erhoben wird.
Seit dem 01.01.2013 wird für jede Wohnung ein
einheitlicher Rundfunkbeitrag erhoben, der von den volljährigen Bewohnern zu
bezahlen ist. Es kommt nicht mehr darauf an, ob ein Rundfunkempfangsgerät zum
Empfang bereitgehalten wird. Die Beitragshöhe betrug zunächst auf 17,98 Euro im
Monat, seit 2015 wurde sie am 17,50 Euro im Monat festgesetzt.
Ich rate daher nochmals allen
„Rundfunkgebührenverweigerern“ dringend an, sich in fachanwaltliche Betreuung
zu begeben. Meiner Meinung nach ist ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht der
richtige Ansprechpartner.
Meinen
Mandanten, sollten Sie Leistungen nach dem SGB II (Hart IV) oder dem SGB XII
(Sozialhilfe) beziehen, rate ich nochmals dringend an, eine
Rundfunkgebührenbefreiung zu beantragen. Jedem Bewilligungsbescheid ist eine
entsprechende Bescheinigung beigefügt. Bitte ignorieren Sie diese
Befreiungsmöglichkeit nicht. Einen Antragsvordruck erhalten Sie im Internet
unter http://www.rundfunkbeitrag.de/.
Die Entscheidungen des
Bundesverwaltungsgerichtes können auf der Homepage des BVerwG und dort unter
den Pressemitteilungen eingesehen werden.
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