Sozialrecht

Die heutige wirtschaftliche Lage zwingt viele  Bürger - sehr oft unverschuldet - Hilfen vom Staat in Anspruch zu nehmen.
Spätestens vor dem Bundessozial- oder dem Bundesverwaltungsgericht ist für den Leistungsträger (Versorgungsamt, Bundesagentur, Jobcenter, (ARGE), Krankenkasse,  Wohngeldstelle, Sozialamt oder BaföG-Amt etc.) mit der Verweigerungshaltung Schluss!

Folgende Angelegenheit gehören zum Sozialrecht:
  • Die Bundesagentur bewilligt zu wenig oder zu kurz Arbeitslosengeld?
  • Sie haben eine Sperrzeit erhalten?
  • Bekommen auch Sie zu wenig Arbeitslosengeld II?
  • Ist die Sanktion des Jobcenters wirklich gerechtfertigt, wieso schon wieder eine Eingliederungsvereinbarung?
  • Ihr Wohngeld oder Ihre Sozialhilfe soll schon wieder nicht erhöht oder verweigert werden?
  • Warum weigert sich die Stadt Ihnen den Grad der Behinderung (GdB) zu bescheinigen, zu Recht?
  • Steht Ihnen die Erwerbsminderungsrente / Berufsunfähigkeitsrente wirklich nicht zu?
  • Haben Sie tatsächlich keinen Anspruch auf Krankenkassenleistung?
  • Wie komme ich denn nun zu meiner Rente, obwohl die Rentenversicherung dies ablehnt?

Im Jahre 2011 absolvierte ich erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Sozialrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut. Durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf bin ich seit dem 15.11.2011 berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Sozialrecht" zu führen.

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