Freitag, 18. März 2016

Witwenrente entfällt bei Wiederheirat in USA!!!!!



84 jährige Witwe muss 150.000 Euro zahlen

Das SG Berlin hat mit Urteil vom 08.01.2016 (Az.: S 105 R 6718/14) entschieden, dass der Anspruch auf eine Witwenrente auch bei einer in Kalifornien geschlossenen Hochzeit entfällt.
Die 84 Jahre alte Klägerin bezog nach dem Tode ihres Ehemannes ab 1993 von der Deutschen Rentenversicherung Bund eine Witwenrente. Im Rentenbescheid hieß es unter anderem: "Die Rente fällt mit Ablauf des Monats der Wiederheirat weg. Daher besteht die gesetzliche Verpflichtung, uns eine Wiederheirat unverzüglich mitzuteilen." Im Dezember 1998 heiratete sie in Santa Barbara/Kalifornien noch einmal. Die dortige Standesbeamtin überreichte der Klägerin eine als "marriage certificate" bezeichnete Eheurkunde. Diese Eheschließung teilte die Klägerin der Beklagten nicht mit. Im Dezember 2012 erlangte die Rentenversicherung durch Anzeige einer dritten Person Kenntnis von dieser Hochzeit. Die Rentenversicherung hob die Witwenrente schließlich auch für die Vergangenheit auf und forderte insgesamt für den Zeitraum Januar 1999 bis September 2013  eine Erstattung von 150.000 Euro zu Unrecht gezahlter Witwenrente. Mit ihrer Klage bestritt die inzwischen wieder geschiedene Klägerin, ihre Mitteilungspflichten grob fahrlässig verletzt zu haben. Ihr sei Vertrauensschutz zu gewähren, denn sie habe gar keinen Anlass gehabt, die Beklagte von der Hochzeit zu unterrichten. Sie sei damals nämlich davon ausgegangen, dass die Ehe schon nach kalifornischem Recht unwirksam sei, weil statt zwei Zeugen nur einer bei der Eheschließung dabei gewesen war.
Das Sozialgericht  Berlin hat die Klage nach mündlicher Verhandlung zurückgewiesen und die Rückforderung bestätigt, hierzu verweist das Gericht auf § 46 SGB VI. Diese Norm besagt:
„Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf (…) Witwenrente oder (…) Witwerrente, wenn der versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.“
Nach Auffassung des Sozialgerichts besteht Anspruch auf Witwenrente nur bis zu einer Wiederheirat. Für eine Unwirksamkeit der Eheschließung in Kalifornien gebe es keine Anhaltspunkte, da eine standesamtliche Heiratsurkunde vorliege; die Ehe sei nach dem kalifornischen Familiengesetz gültig. Der Klägerin habe ihre Pflicht zur Mitteilung der Hochzeit aufgrund des Rentenbescheides auch bekannt sein müssen. Die Hinweise im Rentenbescheid seien in einfacher Sprache verfasst, nicht versteckt und hinreichend klar gegliedert gewesen. Die Mitteilungspflicht über die Wiederheirat habe sie zumindest grob fahrlässig verletzt und muss nun die 150.000 Euro zurückzahlen.

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